AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Vertragsbedingungen
1.1
Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter (Name ist auf dem Angebot oder der Rechnung ersichtlich) und dem Vermieter, vertreten durch Heigl Birgit, Reidlstraße 8, 3262 Wang, im Folgenden kurz Vermieter genannt, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, in der gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2
Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden – ob mündlich, telefonisch, oder mit einem Vertreter des Vermieters – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten, und vom Vermieter durch seine Unterschrift bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3
Die Vertragssprache ist Deutsch, für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht – für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das, dem Vermieter nächstgelegene zuständige Gericht zuständig.

2) Mietobjekt

2.1
Der Vermieter verleiht dem Mieter zu Nutzungszwecken das mobile Mietobjekt.

3) Mietgebühr

3.1
Die Mietgebühr ist vor Nutzung des Mietobjekts fällig.

4) Abschluss des Vertrages

4.1
Die Reservierung, die der Mieter per Internet, Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort tätigt, ist bindend. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Vermieters zustande.

5) Reservierung, Änderung, Rücktritt

5.1
Eine Stornierung des Vertrages ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
In diesem Fall werden folgende Stornokosten verrechnet:
* Storno bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin…………………………… 25 % des Auftragswertes
* Storno zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin…….. 50 % des Auftragswertes
* Storno ab 6 Tagen vor dem vereinbarten Termin……………………………. 75 % des Auftragswertes
5.2
Kann ein Termin vom Vermieter unverschuldet nicht eingehalten werden (z.B. Verzug der Rückgabe eines anderen Mieters, technische Mängel, witterungsbedingte Risiken, bei Zustellung bzw. Abholung), kann dieser nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist – der Vertrag behält seine Gültigkeit. Sollte sich kein neuer Temin finden, wird der bereits bezahlte Betrag an den Mieter zur Gänze rückerstattet.
5.3
Eine Tagesmiete entspricht einem Kalendertag, die Mindestmietdauer beträgt zwei Tage.
5.4
Bei frühzeitiger Rückgabe des Mietobjekts besteht kein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des bereits bezahlten Mietpreises.
5.5
Bei Verlängerung der Mietdauer gelten die gültigen Preise des gewünschten Mietzeitraums. Der Preis für die Verlängerung der Mietdauer muss einen Tag vor Beginn dieser bezahlt werden bzw. auf dem Konto des Vermieters eingetroffen sein.
5.6
Die Bezahlung per Rechnung ist möglich, jedoch hat diese so zu erfolgen, dass der Betrag bei Übergabe des Mietobjekts bereits auf dem Konto des Vermieters eingelangt ist. Ansonsten ist der gesamte Mietpreis bei Übergabe des Mietobjekts in bar zu bezahlen.
5.7
Sollte eine fristgerechte Rückgabe des Mietobjekts wegen Verschulden des Mieters nicht möglich sein, fallen weitere Mietkosten lt. aktueller Preisliste des Vermieters an. Kann der Vermieter die darauf folgende Reservierung deshalb nicht fristgerecht einhalten, werden auch diese Kosten in Rechnung gestellt.

6) Gutscheine

6.1
Ein Gutschein kann nur durch Vorlage des Originals, sowie einer dementsprechenden Terminabsprache eingelöst werden – dieser ist mit einer laufenden Nummer versehen und kann nur einmalig verwendet werden.
6.2
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein ersichtlich – sie beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
6.3
Der Verlust eines Gutscheines ist dem Vermieter unverzüglich zu melden – dieser wird dann neu erstellt und mit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer bzw. laufenden Nummer versehen. Für eine unrechtmäßige Einlösung des Gutscheines übernimmt der Vermieter keine Haftung.
6.4
Die Vervielfältigung der Gutscheine ist verboten!
6.5
Bei Einlösung des Gutscheins gelten die aktuell gültigen Mietpreise.

7) Zahlungsbedingungen/Kaution

7.1
Eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 50 % des gesamten Mietpreises ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Miettermin zu leisten. Der Restbetrag muss bei Übergabe des Mietobjektes auf dem Konto des Vermieters eingelangt sein oder vor Ort in bar bezahlt werden.
7.2
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietobjektes die vereinbarte Kaution zu verlangen. Auch diese kann vorab überwiesen, oder bei Übergabe des Mietobjektes in bar bezahlt werden.
7.3
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts im unbeschädigten sowie kompletten Zustand wird die Kaution zur Gänze rückerstattet. Sollten Forderungen aufgrund von Beschädigungen oder Schadenersatzansprüchen an den Mieter entstehen, wird die Kaution teilweise oder komplett einbehalten.
7.4
Wurde keine Endreinigung lt. aktueller Preisliste durch den Mieter gebucht und das Mietobjekt in verunreinigtem Zustand zurückgegeben, wird der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.
7.5
Sollte der Betrag der einbehaltenen Kaution für diverse Reparaturen oder Reinigungsarbeiten nicht ausreichen, wird dem Mieter der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

8) Übergabe/Übernahme/Nutzung/Sorgfalt

8.1
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch des Mietobjekts im Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Mieter bei Übergabe des Mietobjekts bekannt und wird im Mietvertrag festgehalten. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel oder Schäden am Mietobjekt werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Mieters für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
8.2
Bei Übergabe wird das Mietobjekt gemeinsam besichtigt – der Mieter hat sich vor Mietantritt vor evtl. Schäden, die auf dem Mietvertrag korrekt angeführt wurden, sowie der Vollständig- und Richtigkeit des gemieteten Gegenstandes zu überzeugen. Auf dem Mietvertrag nicht vermerkte Schäden, sowie fehlende Gegenstände gehen zu Lasten des Mieters. Der Wiederbeschaffungswert für fehlende Gegenstände bzw. evtl. Reparaturkosten werden zum Neupreis verrechnet – eine Abwertung auf den Zeitwert ist ausgeschlossen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag den Zustand der Sauna sowie die Anzahl der vorhandenen Gegenstände.
8.3
Spätestens bei Übergabe des Mietobjekts hat der Mieter folgende Dokumente im Original vorzulegen, damit der Vermieter für seine interne Aufbewahrung eine Kopie von diesen anfertigen kann:
* Lenkerberechtigung
* Zulassungsschein
* Nachweis über Anschrift und Wohnadresse
* Telefonnummer (mobil bzw. Festnetz)
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass das Zugfahrzeug und der Fahrer die erforderlichen Kenntnisse für jeglichen Transport im öffentlichen Straßenverkehr besitzt und sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält.
8.4
Bei Vermietung ins Ausland sind die lokalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hierfür ist der Mieter selbst verantwortlich.
8.5
Falsche Angaben bei der Buchung (Lenkerberechtigung, Zulassungsschein, ….) führen zur Stornierung des Vertrages durch den Vermieter und der Mietpreis wird in voller Höhe verrechnet. Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden am Mietobjekt und an Dritten mit sich. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten. Allfällige Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen.
8.6
Bei Übergabe erfolgt eine genaue Einweisung über den Gebrauch und den Umgang mit dem Mietobjekt. Der Mieter hat bei etwaigen Unklarheiten sofort Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Die mitgelieferten Benützungs-Regeln sind während des Betriebes zu beachten.
Eine Weitervermietung ist ausdrücklich verboten!
8.7
Der Vermieter ist berechtigt, die Einweisung über den Gebrauch, sowie den Transport und die Rücknahme durch einen Dritten durchführen zu lassen. Erfolgt die Übernahme des Mietobjekts nicht durch den Mieter persönlich, sondern durch eine Dritte Person, so wird diese über den Gebrauch unterwiesen und ist verpflichtet, sämtliche Dokumente an den Mieter zu übergeben.
8.8
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Mietobjekt verloren geht. Der Mieter verpflichtet sich für ausreichenden Schutz gegen Diebstahl zu sorgen.
8.9
Jede Beschädigung oder Verlust des Mietobjekts ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
8.10
Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung auch nach Ausfertigung des Rücknahme-Protokolls vor. Werden Beschädigungen erst nach Reinigung durch den Vermieter bzw. bei Tageslicht sichtbar, so werden diese unverzüglich dem Mieter gemeldet und nachverrechnet. Ein Nicht-Vermerk eines Schadens am Rücknahmeprotokoll gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
8.11
Im Mietpreis enthalten sind die vereinbarte Nutzung und der Transport. Die übliche Abnutzung ist durch den Mietpreis abgegolten. Für Schäden, die über eine übliche Abnützung hinausgehen, haftet der Mieter.
8.12
Die Abholung und Rückgabe des Mietobjekts kann nur zu den vereinbarten Zeiten erfolgen. Abweichende Zeiten sind vom Mieter fristgerecht mit dem Vermieter abzustimmen. Ort und Zeit der Übergabe und Übernahme werden grundsätzlich vom Vermieter bestimmt. Etwaige Wünsche von Seiten des Mieters können nur vor Abschluss des Mietvertrages berücksichtigt werden.
8.13
Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu jeder Zeit wieder in dessen Besitz zu nehmen – dafür anfallende Kosten werden an den Mieter verrechnet.
8.14
Sollte das Mietobjekt während der Abwesenheit des Vermieters abgeholt werden, so sind sämtliche notwendige Dokumente in Kopie (Führerschein, …..) sowie der unterfertigte Mietvertrag (im Original) an einem vereinbarten Ort beim Vermieter zu hinterlegen oder vor Abholung an den Vermieter zu übermitteln. Bei Rückgabe des Mietobjekts während der Abwesenheit des Vermieters wird das Mietobjekt ehestmöglich durch diesen auf evtl. Beschädigungen bzw. Fehlen von Gegenständen kontrolliert. Sollten jegliche Mängel auftreten, werden diese unverzüglich dem Mieter bekannt gegeben und in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution gegenverrechnet, andernfalls wird die gesamte Kaution an den Mieter rückerstattet.
8.15
Für die Nutzung muss der Mieter folgende Hinweise beachten:
* Einhaltung sämtlicher – insbesondere brandschutztechnischer Vorschriften für sich, seine Mitnutzer und evtl. angrenzende Grundstücke und Häuser Sorge zu tragen und ist in vollem Maße für Schäden verantwortlich, die aus einer Nicht- bzw. Missachtung solcher Vorschriften entstehen
* das Mietobjekt niemals unkontrollierten Kräften aussetzen
* Nutzung des Mietobjekts darf nur von volljährigen Personen benutzt werden
* die Befeuerung des Ofens darf ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen
* das Mietobjekt ist während der gesamten Betriebszeit zu beaufsichtigen
* der Ofen ist während der gesamten Betriebszeit bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen
* während der Nutzung gelten die allgemeinen Benützungs-Regeln, die in der Alu-Zubehörbox nachzulesen sind
* für alle Nutzer der Sauna gilt während der gesamten Aufenthaltszeit innerhalb der Sauna Handtuchpflicht für ALLE Körperteile
* für evtl. durch Schweiß oder andere Körperflüssigkeiten auftretende Flecken oder Schäden, die nach Ende der Mietdauer noch sichtbar sind, bzw. nicht beseitigt werden können, haftet der Mieter
* Rauchen, Essen und Trinken ist in der Sauna strengstens untersagt
* Rauchen und Essen ist im Hot Tub strengstens untersagt
* es dürfen lediglich die vom Vermieter bereitgestellten Sauna-Öle verwendet werden und nur mit Wasser verdünnt auf die Saunasteine gegeben werden
* es dürfen lediglich die vom Vermieter bereitgestellten antibakteriellen Mittel für den Hot Tub verwendet werden
* die Innentemperatur der Sauna darf 90 Grad Celsius nicht überschreiten
* die Wassertemperatur des Hot Tub darf 40 Grad Celsius nicht überschreiten
* maximale Personenanzahl im Hot Tub: 5-7 Personen
* vor dem Einstieg in den Hot Tub immer die Wassertemperatur überprüfen
* wegen Rutschgefahr langsam ein- und aussteigen
* niemals in den Hot Tub springen
* für eine regelmäßige Frischluftzufuhr während des Saunierens und insbesondere nach Öffnen des Ofens bzw. während des Nachheizens ist zu sorgen, indem man die Sauna-Tür für einige Zeit öffnet, um die Bildung von Kohlenmonoxid oder Ähnlichem zu vermeiden
* für etwaige Schäden an Körper und Gesundheit oder gar Verlust des Lebens haftet allein der Mieter
* bei Nicht-Benutzung ist die Sauna abzusperren, nachdem der Sauna-Ofen vollständig ausgekühlt ist und sich keine Personen mehr in der Sauna befinden
* Wenn der Hot Tub unbeaufsichtigt ist, muss das Feuer erloschen und die Abdeckung auf dem Hot Tub montiert sein
* weder Kinder noch Haustiere dürfen sich auf die Hot Tub Abdeckung stellen
* während der Nutzung darf sich der Schlüssel nicht außen an der Sauna-Tür befinden
* die Aufstiegshilfe ist vor Benutzung auf evtl. Gefahren zu prüfen (Eis, Nässe, sicherer Stand, …)
* für die Reinigung der Mietobjekte keine scharfen bzw. scheuernden Mittel verwenden
8.16
Das Mietobjekt samt Zubehör ist fristgerecht, vollständig, geordnet, im trockenen, sauberen und einwandfreien Zustand am vereinbarten Rückgabeort zu übergeben.

9) Unfälle – Diebstahl / Anzeigepflicht

9.1
Sollte es zu einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen, auch geringfügigen Schäden kommen, hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen bzw. hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich beim Vermieter zu melden, auch wenn es sich um selbst verschuldete Unfälle ohne Mitwirkung Dritter handelt. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, muss der Mieter dies dem Vermieter nachweisen.
9.2
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich bzw. ehestmöglich über den genauen Schadensfall zu informieren, sowie die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
9.3
Im Fall einer Reparatur, welche nicht schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde, trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten zur Gänze. Ausgenommen sind Reparaturen in der Höhe von max. € 100,– zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Für die Rückerstattung der bezahlten Kosten ist die Vorlage von ordentlichen Belegen erforderlich.
9.4
Jegliche Haftung geht während der gesamten Mietdauer auf den Mieter über, in dieser Zeit übernimmt der Mieter auch die Aufsicht über alle Personen, welche das Mietobjekt betreten oder nutzen.
9.5
Ansprüche von beteiligten Dritten Personen dürfen nicht anerkannt werden.
9.6
Muss die Mietdauer durch einen unverschuldeten Schaden am Mietobjekt unterbrochen werden, so erhält der Mieter die Mietkosten anteilig rückvergütet.

10) Haftung

10.1
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen.
10.2
Auch die Betriebsgefahr für die Nutzung des Mietobjekts während der Mietdauer geht auf den Mieter über. Weiters hat dieser alle notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung des Mietobjekts zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebsdauer zu kontrollieren.
10.3
Der Mieter benutzt das Mietobjekt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
10.4
Die gemieteten Sachen müssen vom Mieter sorgsam und in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.
10.5
Verwaltungsstrafen während der gesamten Mietdauer werden dem Mieter auch im Nachhinein in Rechnung gestellt, zuzüglich kommt noch der aktuell gültige Bearbeitungszuschlag. Sollte sich der Mieter weigern, die von ihm verursachten Kosten zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere (polizeiliche/gerichtliche) Schritte gegen diesen einzuleiten. In diesem Fall werden wir vom Datenschutz entbunden und geben sämtliche notwendige Daten an die bearbeitende Stelle weiter.
10.6
Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Vermieter klag-u. schadlos zu halten, selbst, wenn er aus Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Objekt stehen (z.B. Verwaltungsstrafen, …), von Dritten haftbar gemacht wird.
10.7
Der Mieter hat das Mietobjekt von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten.
10.8
Für evtl. zurückgelassene Gegenstände des Mieters im Mietobjekt ist der Vermieter nicht zur Verwahrung verpflichtet.
10.9
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge des Mieters oder von Dritten.
10.10
Die Nutzung des Mietobjekts ist für folgende Zwecke nicht gestattet: Transport von Gegenständen aller Art, Fahrten im unwegsamen Gelände, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- u. Steuervergehen.
10.11
Der Mieter hat darauf zu achten, dass das Mietobjekt auf ebenen, geraden Flächen steht und ein Wegrollen verhindert wird. Jegliche notwendige Abstell-, Benützungs- und Sicherungsmaßnahmen sind durch den Mieter durchzuführen. Auch ungewolltes Rollen, Kippen, … ist mittels Abstützungen, Keilen und Bremse zwingend zu vermeiden.
10.12
Sämtliche Bedingungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Ähnliches des gesamten Mietobjekts (Ofen, Anhänger, …) sind vom Mieter zu beachten und bindend.
10.13
Das Mietobjekt ist gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
10.14
Bei Verwendung des Stromanschlusses muss dieser gesichert sein.
10.15
Die Grenze einer baustatischen Traglast am Aufstellort darf nicht überschritten werden. Eine statische Überprüfung hat durch den Mieter zu erfolgen.
10.16
Ergänzend zu unseren AGB´s haftet auch in folgenden Fällen der Mieter – der Mieter ist von der Haftung ausgeschlossen:
* das Objekt fällt vom Anhänger, rollt weg oder das gesamte Mietobjekt stürzt um
* Verbrennungen bei der Nutzung (Kontakt mit Ofen bzw. Ofenrohr, Aufguss, …)
* gesundheitliche Schäden z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna bzw. im Hot Tub
* unbeaufsichtigte Kinder, sowie geistig- oder körperlich beeinträchtigte Menschen im Mietobjekt bzw. in dessen Nahbereich
* Verletzungen aller Art im Umgang mit dem Mietobjekt und den dazugehörigen Gegenständen
* für Schäden und Verletzungen an Dritte
* Schäden und Verletzungen aller Art durch unsachgemäße Nutzung des Mietobjekts

11) Versicherung

11.1
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Mieter haftet für entstandene Schäden während der gesamten Mietdauer.
11.2
Bei Abschluss einer Kasko-Versicherung reduziert sich die Höhe der Kaution sowie der Selbstbehalt bei evtl. Schadenseintritt. Im Mietpreis ist keine Kasko inkludiert.
11.3
Folgende Schäden sind nicht durch die Kasko gedeckt:
* mutwillige, grob fahrlässige, unsachgemäße Handhabung
* Ziehen des Anhängers ohne erforderliche Lenkberechtigung
* Ziehen des Anhängers mit einem nicht dafür geeigneten (lt. Zulassungsschein) Fahrzeug
* Ziehen des Anhängers während einer Fahruntauglichkeit (z.B. Drogen- oder Alkoholeinfluss, …)
11.4
Liegt keine Deckung durch die Versicherung vor, dann haftet der Mieter für die nachstehenden Schäden:
* Reparaturkosten
* Wiederbeschaffungswert
* Bergungskosten
* Sachverständigen-Gutachten
* Rechtsverfolgung (gerichtlich u. außergerichtlich)
* Verwaltungskostenersatz pro Schadensfall in der Höhe von € 500,–
* Entschädigung für den Nutzungsausfall des Mietobjekts für die angemessene Dauer der Reparatur in der Höhe von 60% der Mietkosten für eine Dauer von max. vier Wochen

12) Salvatorische Klausel

12.1
Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen schriftlich erfolgen müssen.
12.2
Sollten Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit behalten sollen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommt.