Lenkberechtigungen

Da unser Saunamobilanhänger ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 1.250 kg, sowie ein tatsächliches Gewicht von 1.150 kg (=schwerer Anhänger) hat, gelten folgende Voraussetzungen für den Transport:

Führerschein

Lenkberechtigung der Klasse B

Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen schwere Anhänger nur unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:

  1. Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug und Anhänger) beträgt maximal 3.500 kg.
  2. Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast (steht in der Zulassungsbescheinigung) ist nur das momentane Gesamtgewicht des Anhängers notwendig (nicht das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers).
  3. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
    * Ortsgebiet – 50 km/h
    * Freiland – 80 km/h
    * Autobahn – 100 km/h

Lenkberechtigung der Klasse B mit Code 96

Mit der Lenkberechtigung der Klasse B mit dem Code 96 dürfen schwere Anhänger nur unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:

  1. Der Code 96 ist im Führerschein eingetragen.
  2. Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug und schwerer Anhänger) beträgt maximal 4.250 kg.
  3. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
    * Ortsgebiet – 50 km/h
    * Freiland – 70 km/h
    * Autobahn – 80 km/h

Lenkberechtigung der Klasse BE

Mit der Lenkberechtigung der Klasse BE dürfen schwere Anhänger unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:

  1. Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ist nicht geringer als das tatsächliche Gesamtgewicht des (auflaufgebremsten) Anhängers.
  2. Ist das Zugfahrzeug geländegängig (Klasse Allrad M1), darf das 1,5 fache des höchsten zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges nicht geringer als das tatsächliche Gesamtgewicht des (auflaufgebremsten) Anhängers sein.
  3. Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf maximal 3.500 kg betragen.
  4. Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen (Auflauf-Bremsanlage).
  5. Daraus ergibt sich ein maximales Gespann-Gesamtgewicht von 7.000 kg.
  6. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Kraftwagenzugs 3.500 kg übersteigt:
    * Ortsgebiet – 50 km/h
    * Freiland – 70 km/h
    * Autobahn – 80 km/h

Hier zeigen wir Dir einige Beispiele, in denen die Voraussetzungen für die Abholung unserer Sauna gegeben sind:

fuehrerschein_tabelle

* Die Daten findest Du in Deinem Zulassungsschein / Gewichteinheit = kg