Lenkberechtigungen
Da unser Saunamobilanhänger ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 1.250 kg, sowie ein tatsächliches Gewicht von 1.150 kg (=schwerer Anhänger) hat, gelten folgende Voraussetzungen für den Transport:
Lenkberechtigung der Klasse B
Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen schwere Anhänger nur unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:
- Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug und Anhänger) beträgt maximal 3.500 kg.
- Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast (steht in der Zulassungsbescheinigung) ist nur das momentane Gesamtgewicht des Anhängers notwendig (nicht das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers).
- Zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
* Ortsgebiet – 50 km/h
* Freiland – 80 km/h
* Autobahn – 100 km/h
Lenkberechtigung der Klasse B mit Code 96
Mit der Lenkberechtigung der Klasse B mit dem Code 96 dürfen schwere Anhänger nur unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:
- Der Code 96 ist im Führerschein eingetragen.
- Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug und schwerer Anhänger) beträgt maximal 4.250 kg.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
* Ortsgebiet – 50 km/h
* Freiland – 70 km/h
* Autobahn – 80 km/h
Lenkberechtigung der Klasse BE
Mit der Lenkberechtigung der Klasse BE dürfen schwere Anhänger unter folgenden Voraussetzungen gezogen werden:
- Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ist nicht geringer als das tatsächliche Gesamtgewicht des (auflaufgebremsten) Anhängers.
- Ist das Zugfahrzeug geländegängig (Klasse Allrad M1), darf das 1,5 fache des höchsten zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges nicht geringer als das tatsächliche Gesamtgewicht des (auflaufgebremsten) Anhängers sein.
- Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf maximal 3.500 kg betragen.
- Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen (Auflauf-Bremsanlage).
- Daraus ergibt sich ein maximales Gespann-Gesamtgewicht von 7.000 kg.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeiten, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Kraftwagenzugs 3.500 kg übersteigt:
* Ortsgebiet – 50 km/h
* Freiland – 70 km/h
* Autobahn – 80 km/h
Hier zeigen wir Dir einige Beispiele, in denen die Voraussetzungen für die Abholung unserer Sauna gegeben sind:
* Die Daten findest Du in Deinem Zulassungsschein / Gewichteinheit = kg